9.1. Die Asta Development GmbH gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass gelieferte Ware bei Gefahrenübergang frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.
9.2. Die einwandfreie Funktion der Software ist ausschließlich auf den von der Asta Development GmbH im Rahmen der Produktbeschreibung freigegebenen Betriebssystemen möglich; die fehlende Kompatibilität zu anderen Betriebssystemen stellt keinen Sachmangel dar.
9.3. Wurde dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich oder textlich eine spezielle Beschaffenheit der Software garantiert, gilt ausschließlich die in der allgemeinen Produktbeschreibung dargestellte Beschaffenheit als vereinbart. Die Asta Development GmbH übernimmt mangels entsprechender Vereinbarung keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder zu Programmen des Kunden oder der vom Kunden betriebenen Hardware kompatibel ist. Sofern gebrauchte Ware verkauft wird, wird grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie gegeben und ist insofern die entsprechende Haftung gemäß § 444 BGB ausgeschlossen.
9.4. Alle Lieferungen hat der Kunde unverzüglich nach Empfang auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- und Falschlieferungen sowie offensichtliche Fehler hat er binnen 7 Tagen nach Empfang schriftlich gegenüber der Asta Development GmbH zu rügen. Transportschäden hat der Kunde unverzüglich beim Transportführer anzuzeigen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Reklamationen benötigt die Asta Development GmbH eine exakte Fehlerbeschreibung. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, ist dieser diesbezüglich zur kostenfreien Mitwirkung und zur Unterstützung der Asta Development GmbH verpflichtet.
9.5. Gewährleistungsansprüche gegen die Asta Development GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer der Ware zu und sind nicht abtretbar.
9.6. Grundsätzlich ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden und Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung und unzulässige Eingriffe des Kunden oder sonstiger Dritte verursacht sind. Werden Garantiesiegel durch den Kunden, oder sonstige Dritte entfernt oder beschädigt, behält sich die Asta Development GmbH das Recht einer Garantiefall-Prüfung vor. Hat der Kunde den Anlass gesetzt und zu vertreten, trägt er die Kosten für die Prüfung.
9.7. Die Asta Development GmbH leistet nach den Grundsätzen des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Software und dafür, dass dem Übergang der vereinbarten Nutzungsbefugnisse keine Rechte Dritter entgegenstehen.
9.8. Bei Vorliegen eines nachgewiesenen Sachmangels leistet die Asta Development GmbH Nacherfüllung in der Weise, dass die Asta Development GmbH nach eigener Wahl entweder dem Kunden eine neue mangelfreie Softwareversion überlässt, oder den Mangel auf sonstige Weise beseitigt, oder eine dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkung des Mangels zu vermeiden.
Bei Vorliegen eines nachgewiesenen Rechtsmangels leistet die Asta Development GmbH Nacherfüllung in der Weise, dass die Asta Development GmbH nach eigener Wahl entweder dem Kunden eine rechtlich zulässige Benutzungsmöglichkeit an der gelieferten Software verschafft, oder durch Austausch gegen eine gleichwertige Software-Version. Der Kunde hat diese Maßnahmen zu dulden, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht unzumutbar ist. Schlägt die Nacherfüllung bis zum Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist endgültig fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.9. Ansprüche auf Nacherfüllung wegen Sachmängeln der Kunden, die Unternehmer i.S. von § 14 BGB sind, verjähren innerhalb eines Jahres, die von Verbrauchern i.S. von § 13 BGB innerhalb des gesetzlichen Mindestzeitraumes, jeweils ab erfolgter Lieferung der Software. Dies gilt auch für Ansprüche aus Rücktritt und Minderung. Soweit danach die Verjährungsfrist verkürzt ist, gilt dies nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, oder arglistigem Verschweigen des Mangels durch Asta Development GmbH, sowie bei Personenschäden oder Rechtsmängeln im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB.
Für Mängel an Nachbesserungsleistungen, Umgehungen oder Neulieferungen im Wege der Nacherfüllung endet die Verjährung ebenfalls mit Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist.
Während die Asta Development GmbH im Einverständnis mit dem Kunden das Vorhandensein eines Mangels prüft oder anerkannte Nacherfüllung leistet, ist der Ablauf der Verjährungsfrist so lange gehemmt, bis die Asta Development GmbH dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mitteilt, oder die Nacherfüllung für beendet erklärt, oder die Nacherfüllung endgültig verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9.10. Erbringt die Asta Development GmbH im Rahmen der Fehlersuche oder Nacherfüllung in Abstimmung mit dem Kunden zusätzliche Leistungen, zu deren Erbringung insoweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht, ist die Asta Development GmbH berechtigt, dem Kunden diese Leistungen zu berechnen. Dies gilt insbesondere, wenn der von dem Kunden beanstandete Sachmangel nicht nachweisbar ist, oder dieser zwar vorliegt, jedoch von der Asta Development GmbH nicht zu vertreten ist. Dies gilt sinngemäß auch für einen Mehraufwand bei der Beseitigung von Mängeln infolge Versagung der Mitwirkungspflichten des Kunden, respektive infolge unsachgemäßer Handhabung der Software durch den Kunden.
9.11. Macht ein Dritter Ansprüche mit der Begründung geltend, die Ausübung der vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis durch den Kunden verletze dessen Rechte, hat der Kunde unverzüglich die Asta Development GmbH schriftlich oder textlich hierüber zu unterrichten. Der Kunde wird in diesem Fall die Asta Development GmbH oder deren Muttergesellschaft ermächtigen, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Nimmt die Asta Development GmbH oder deren Muttergesellschaft den Rechtsstreit auf, darf der Kunde Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der Asta Development GmbH anerkennen.
9.12. Erbringt die Asta Development GmbH außerhalb der Sach- und Rechtsmängelhaftung Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht die Asta Development GmbH eine sonstige Pflichtverletzung, so hat der Kunde dies stets schriftlich oder textlich zu rügen und der Asta Development GmbH eine Nachfrist mit ausreichender Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung einzuräumen.