Allgemeine Geschäftsbedingungen der Asta Development GmbH (Stand 07.10.2017)

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) sind die rechtliche Grundlage für die Erbringung von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch das nachfolgend genannte deutsche Tochterunternehmen der Eleco plc, Parkway House, Haddenham Business Park, Pegasus Way, Haddenham, Buckinghamshire, England

Asta Development GmbH
Egon-Eiermann-Allee 8
76187 Karlsruhe
Deutschland

(nachfolgend: „Asta Development GmbH“ ) im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu Dritten (nachfolgend: „Kunde“).

1.2. Entgegenstehende und/oder ergänzende Bedingungen – insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen – des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Asta Development GmbH vertragliche Lieferungen oder Leistungen ausführt, ohne den Bedingungen des Kunden ausdrücklich zu widersprechen.

2. Angebote

2.1. Schriftliche und mündliche Angebote der Asta Development GmbH sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht ausdrücklich dergestalt gekennzeichnet wurden. Wird in Abweichung hierzu ein Angebot im Einzelfall als verbindlich bezeichnet, hat dies nur Gültigkeit, wenn dies gegenüber dem Kunden durch ein Mitglied der Geschäftsleitung der Asta Development GmbH bestätigt wird, bei einem schriftlichen Angebot durch seine Mitunterschrift.

2.2. Die Asta Development GmbH behält sich das Recht vor, Kalkulations- oder Druckfehler jederzeit zu berichtigen.

3. Vertragsschluss und Formerfordernis

Verträge kommen auf Grundlage dieser AGB mit schriftlicher oder textlicher Auftragsbestätigung durch die Asta Development GmbH gegenüber oder mit Lieferung an den Kunden zustande. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Kündigungen, Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen ebenfalls der Schrift- oder Textform.

4. Leistungs- und Liefergegenstand

4.1. Die Asta Development GmbH stellt dem Kunden entsprechend der Art und dem Umfang des jeweiligen Auftrages Standardsoftware (nachfolgend: „Software“) zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung.

4.2. Die Asta Development GmbH liefert die Software entsprechend der Produktbeschreibung in der Dokumentation und dem gegebenenfalls unterbreiteten Angebot. Für die Beschaffenheit der Funktionalität der gelieferten Software ist die Produktbeschreibung in der Dokumentation abschließend maßgeblich. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet die Asta Development GmbH nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung der Asta Development GmbH herleiten, es sei denn, die Asta Development GmbH hat eine solche darüberhinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich oder textlich bestätigt.

4.3. Beschaffenheitsgarantien wie auch sonstige Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen oder textlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung der Asta Development GmbH.

4.4. Die Software wird grundsätzlich in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version und mangels anderer Absprache in deutscher Sprache ausgeliefert; existiert von dieser Version eine solche Sprachversion nicht, erhält der Kunde die Software in englischer Sprache.

4.5. Die Asta Development GmbH behält sich vor, die Spezifikationen der Standardsoftware jederzeit auch ohne zuvorige Information an den Kunden an den Stand der Wissenschaft, der Technik, technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktbedingte Anforderungen anzupassen.

4.6. Quellcodes sind nicht Bestandteil der Leistung. Gleiches gilt für individuelle Anpassungen oder Erweiterungen der Standardsoftware.

4.7. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert. Er hat sich bei Zweifelsfragen vor Vertragsschluss durch die Asta Development GmbH beraten zu lassen und trägt das Risiko aus dem Umstand, seiner Erkundigungspflicht vor der Bestellung nicht oder nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Die Asta Development GmbH informiert den Kunden auf Anfrage kostenfrei über die technischen Einsatzmöglichkeiten und -bedingungen der Software und stellt im Bedarfsfall Informationsmaterial zur Verfügung.

4.8. Neben der Lieferung von Software führt die Asta Development GmbH für Kunden auch kostenpflichtige Anwenderschulungen durch. Schulungsleistungen werden grundsätzlich auf Grundlage gesonderter Vereinbarung erbracht, wobei diese AGB ergänzend gelten, soweit sich aus den einzelnen Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.

5. Lieferung / Gefahrübergang

5.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder textlich etwas anderes vereinbart ist, sind die von der Asta Development GmbH genannten Liefertermine und Fristen nicht verbindlich. Lieferzusagen, auch im Einzelfall getroffene Fixterminvereinbarungen, stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, dies ist dem Kunden nicht zumutbar.

5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, beispielweise Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei einem Unterlieferanten eintreten, hat die Asta Development GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Ist davon auszugehen, dass eine bestehende Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfällt, ist die Asta Development GmbH berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag zurück zu treten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall verpflichtet sich die Asta Development GmbH, den Kunden unverzüglich zu unterrichten.

5.3. Die Annahme der von ihm bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so gerät er in Annahmeverzug. Nach einem fehlgeschlagenen Lieferversuch behält sich die Asta Development GmbH vor, von dem in Annahmeverzug geratenen Kunden 25 % des Auftragswertes als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Dies gilt unbeschadet des Rechts, gegenüber dem Kunden einen tatsächlich eingetretenen höheren Schaden ersetzt zu verlangen.

5.4. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware den Geschäftsbereich der Asta Development GmbH oder deren Beauftragten verlassen hat, geht die Gefahr des zufälligen Verlustes, Untergangs und einer Beschädigung auf den Kunden über.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Rechnungen der Asta Development GmbH sind, wenn nicht anders schriftlich oder textlich vereinbart, von dem Kunden sofort nach Erhalt zu bezahlen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Asta Development GmbH ausdrücklich vor. Die Asta Development GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Vorlegung von Schecks. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

6.2. Unbeschadet des Rechts, einen nachgewiesenen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, ist die Asta Development GmbH bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, von diesem die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug kann die Asta Development GmbH außerdem für jede schriftliche oder textliche Mahnung eine pauschale Gebühr in Höhe von 20 Euro je Mahnung verlangen, oder die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro abzutreten. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die aus der Inanspruchnahme des Inkassobüros entstehenden Kosten zu tragen.

6.3. Die Preise für Softwarelieferungen schließen bei Vereinbarung des körperlichen Versands die Transport- und Verpackungskosten ein. Bei elektronischer Lieferung per Datentransfer stellt die Asta Development GmbH die Software auf eigene Kosten abruffähig ins Netz; in diesem Fall trägt der Kunde die Kosten des Abrufs wie auch das Risiko eines Netzausfalles.

6.4. Die von der Asta Development GmbH angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde eine Privatperson im Sinne von § 13 BGB, hat er im Zweifelsfall die Asta Development GmbH von sich aus hierauf hinzuweisen; in diesem Fall wird die Asta Development GmbH den Bruttopreis bezeichnen.

6.5. Die Rechnung wird mit jeder einzelnen Lieferung oder Leistung gestellt. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Ein Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt.

6.6. Soweit zwischen der Asta Development GmbH und dem Kunden kein Wiederkehrlieferverhältnis besteht, ist die Asta Development GmbH berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, wie auch für den Fall, dass eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnissen des Kunden eintritt.

6.7. Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit durch die Asta Development GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt und darf Forderungen gegen die Asta Development GmbH – unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB – nicht an Dritte abtreten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zum vollständigen Ausgleich der Kaufpreisrechnung behält sich die Asta Development GmbH das Eigentum an Datenträgern mit der Software und allen zugehörigen gelieferten weiteren Sachen vor; auch die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung (nachfolgend: „Vorbehaltsgut“ und „Vorbehalt“). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung der Asta Development GmbH verfügen. Der Vorbehalt entfällt mit der vollständigen Kaufpreiszahlung durch den Kunden, jedoch bei einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen oder einem Wiederkehrschuldverhältnis erst dann, wenn auch alle sonstigen fälligen Forderungen der Asta Development GmbH gegen diesen Kunden ausgeglichen sind. Nach erfolgter Teilzahlung ist die Asta Development GmbH auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden um mehr als 20 % übersteigt.

7.2. Greift ein Dritter auf das Vorbehaltsgut zu, hat der Kunde diesen unverzüglich auf das Bestehen des Eigentums und der Rechte der Asta Development GmbH hinzuweisen, sowie die Asta Development GmbH unverzüglich schriftlich oder textlich über den Zugriff zu benachrichtigen.

7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – behalten wir uns vor, die Vorbehaltsware zu Lasten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Asta Development GmbH liegt, soweit nicht das Verbrauchskreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Befugnisse und Pflichten des Kunden

8.1. Der Kunde respektiert, dass die ihm von der Asta Development GmbH kostenlos oder entgeltlich überlassene Software, Handbücher, sonstige Unterlagen sowie Internetseiten urheberrechtlich geschützt sind und alle Rechte hieran – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen und technischen Schutzrechten und das Eigentum – ausschließlich der Asta Development GmbH oder deren Muttergesellschaft zustehen. Auch die auf den Webseiten und in Printmedien der Asta Development GmbH verwendeten Soft- und Hardwarebezeichnungen und Markennamen Dritter unterliegen dem gewerblichen Rechts- und/oder Urheberschutz. Fehlende Hinweise auf bestehende Urheberrechte und/oder Warenzeichen berechtigen den Kunden nicht zur Annahme, dass ein solcher nicht existiert.

Dies gilt auch für den Fall, dass die Software, Handbücher oder sonstigen Unterlagen aufgrund von Vorgaben oder durch Mitarbeit des Kunden entstanden sind, oder dem Kunden im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Betreuung oder Nacherfüllung überlassenen wurden.

Abweichend hierzu gehen im Zusammenhang mit von der Asta Development GmbH ausgeführten Schulungen übergebene Informationen und Unterlagen dann zum freien Gebrauch in das Eigentum des Kunden über, wenn und soweit die Asta Development GmbH das Eiverständnis hierzu ausdrücklich erklärt, oder sich dieses zweifelsfrei aus den insoweit relevanten Umständen ergibt.

8.2. Die Asta Development GmbH räumt dem Kunden das nichtausschließliche und nichtübertragbare Recht ein, die in der Auftragsbestätigung spezifizierte Standardsoftware im Umfang und nach Maßgabe des vereinbarten Vertragszwecks zu nutzen (nachfolgend: „Lizenz“).

Die Einräumung der Lizenz ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Entrichtung der jeweils vereinbarten Lizenzgebühren durch den Kunden. Inhalt und Umfang dieses Nutzungsrechtes bestimmen sich aus dem geschlossenen Vertrag, den „Nutzungsbedingungen für Software Asta Development GmbH“ sowie den nachstehenden Bestimmungen.

Der Umfang der vom Kunden erworbenen Lizenz bestimmt sich nach der in der Auftragsbestätigung oder in anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen aufgeführten Anzahl der (ggf. in einem lokalen Netz eingebundenen) Arbeitsstationen, die über Standortlizenzen oder landes- bzw. weltweite Firmenlizenzen verfügen. Als Arbeitsstation im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze; soweit diese nachweislich lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen eingesetzt sind, ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich.

8.3. Der Kunde darf die ihm überlassene Software

  • ausschließlich in dem vertraglich festgelegten Umfang nutzen; die Nutzungsbefugnis ist generell auf die im Vertrag genannte Software beschränkt, auch wenn der Kunde technisch auf andere Softwarebestandteile zugreifen kann;
  • nur für die Abwicklung seiner eigenen internen Geschäftsvorfälle und – vorbehaltlich einzelvertraglicher Regelung – die solcher Unternehmen nutzen, die mit ihm als Konzernunternehmen entsprechend § 15 AktG verbunden sind;
  • weder ändern noch dekompilieren, noch auch nur den Versuch unternehmen, den Quellcode zu ermitteln;
  • beim Vorliegen von Anhaltspunkten für einen Missbrauch durch Dritte diesen nicht zugänglich machen.
  • Der Kunde darf jedoch Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierzu die notwendigen Sicherungskopien von der Software erstellen, wobei eine Sicherungskopie auf einem beweglichen Datenträger immer als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen ist.

8.4. Der Kunde ist zudem verpflichtet,

  • bei durch einen Kopierschutzstecker (Hardlock, Dongle o.ä.) geschützter Software sich gegen die wirtschaftlichen Nachteile aus dem Verlust des Kopierschutzsteckers zu versichern; der Kopierschutzstecker repräsentiert den Listenpreis der lizenzierten Standardsoftware, sodass im Verlustfall ein entsprechender Neukauf stattfinden muss;
  • durch Einrichten und ständiges Vorhalten von angemessener Sicherungsmaßnahmen unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik (Antivirensoftware etc.) dafür Sorge zu tragen, dass die Software gegen Datenverlust, Datenkorruption sowie sonstige rechtswidrige Einwirkungen bestmöglich geschützt ist;
  • von der Asta Development GmbH auf Datenträgern und dergleichen angebrachte Urhebervermerke, Kennzeichnungen und Eigentumsangaben dort unverändert zu belassen;
  • bei Nichterwerb der Lizenz mangels Entrichtung der vollständigen Lizenzgebühren die Software einschließlich aller Kopien, Programmverbesserungen, kombinierten Programme und zugehörigen Materialien innerhalb von 5 Tagen ab Zugang der vertragsbezogenen Rücktrittserklärung durch die Asta Development GmbH endgültig zu vernichten/löschen; stehen dem zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegen, hat der Kunde dieser Verpflichtung unverzüglich nach dem Entfall des Hemmnisses nachzukommen;
  • für den Fall des Entstehens einer Verpflichtung zur Vernichtung/Löschung der Software hat der Kunde den Vollzug der Vernichtung/Löschung der Asta Development GmbH von sich aus innerhalb von 5 Tagen schriftlich oder textlich zu bestätigen, respektive unter Einhaltung der selben Form den Nachweis für das Vorliegen eines gesetzlicher Aufbewahrungsgrundes sowie dessen zeitliche Bindungswirkung zu leisten;
  • alle von der Asta Development GmbH angebrachten urheberrechtsbezogenen Vermerke an Ort und Stelle zu belassen, insbesondere diese weder zu verändern noch zu unterdrücken.

9. Mängelrügen und Gewährleistung

9.1. Die Asta Development GmbH gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass gelieferte Ware bei Gefahrenübergang frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.

9.2. Die einwandfreie Funktion der Software ist ausschließlich auf den von der Asta Development GmbH im Rahmen der Produktbeschreibung freigegebenen Betriebssystemen möglich; die fehlende Kompatibilität zu anderen Betriebssystemen stellt keinen Sachmangel dar.

9.3. Wurde dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich oder textlich eine spezielle Beschaffenheit der Software garantiert, gilt ausschließlich die in der allgemeinen Produktbeschreibung dargestellte Beschaffenheit als vereinbart. Die Asta Development GmbH übernimmt mangels entsprechender Vereinbarung keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder zu Programmen des Kunden oder der vom Kunden betriebenen Hardware kompatibel ist. Sofern gebrauchte Ware verkauft wird, wird grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie gegeben und ist insofern die entsprechende Haftung gemäß § 444 BGB ausgeschlossen.

9.4. Alle Lieferungen hat der Kunde unverzüglich nach Empfang auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- und Falschlieferungen sowie offensichtliche Fehler hat er binnen 7 Tagen nach Empfang schriftlich gegenüber der Asta Development GmbH zu rügen. Transportschäden hat der Kunde unverzüglich beim Transportführer anzuzeigen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Reklamationen benötigt die Asta Development GmbH eine exakte Fehlerbeschreibung. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, ist dieser diesbezüglich zur kostenfreien Mitwirkung und zur Unterstützung der Asta Development GmbH verpflichtet.

9.5. Gewährleistungsansprüche gegen die Asta Development GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer der Ware zu und sind nicht abtretbar.

9.6. Grundsätzlich ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden und Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung und unzulässige Eingriffe des Kunden oder sonstiger Dritte verursacht sind. Werden Garantiesiegel durch den Kunden, oder sonstige Dritte entfernt oder beschädigt, behält sich die Asta Development GmbH das Recht einer Garantiefall-Prüfung vor. Hat der Kunde den Anlass gesetzt und zu vertreten, trägt er die Kosten für die Prüfung.

9.7. Die Asta Development GmbH leistet nach den Grundsätzen des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Software und dafür, dass dem Übergang der vereinbarten Nutzungsbefugnisse keine Rechte Dritter entgegenstehen.

9.8. Bei Vorliegen eines nachgewiesenen Sachmangels leistet die Asta Development GmbH Nacherfüllung in der Weise, dass die Asta Development GmbH nach eigener Wahl entweder dem Kunden eine neue mangelfreie Softwareversion überlässt, oder den Mangel auf sonstige Weise beseitigt, oder eine dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkung des Mangels zu vermeiden.

Bei Vorliegen eines nachgewiesenen Rechtsmangels leistet die Asta Development GmbH Nacherfüllung in der Weise, dass die Asta Development GmbH nach eigener Wahl entweder dem Kunden eine rechtlich zulässige Benutzungsmöglichkeit an der gelieferten Software verschafft, oder durch Austausch gegen eine gleichwertige Software-Version. Der Kunde hat diese Maßnahmen zu dulden, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht unzumutbar ist. Schlägt die Nacherfüllung bis zum Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist endgültig fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

9.9. Ansprüche auf Nacherfüllung wegen Sachmängeln der Kunden, die Unternehmer i.S. von § 14 BGB sind, verjähren innerhalb eines Jahres, die von Verbrauchern i.S. von § 13 BGB innerhalb des gesetzlichen Mindestzeitraumes, jeweils ab erfolgter Lieferung der Software. Dies gilt auch für Ansprüche aus Rücktritt und Minderung. Soweit danach die Verjährungsfrist verkürzt ist, gilt dies nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, oder arglistigem Verschweigen des Mangels durch Asta Development GmbH, sowie bei Personenschäden oder Rechtsmängeln im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB.

Für Mängel an Nachbesserungsleistungen, Umgehungen oder Neulieferungen im Wege der Nacherfüllung endet die Verjährung ebenfalls mit Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist.

Während die Asta Development GmbH im Einverständnis mit dem Kunden das Vorhandensein eines Mangels prüft oder anerkannte Nacherfüllung leistet, ist der Ablauf der Verjährungsfrist so lange gehemmt, bis die Asta Development GmbH dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mitteilt, oder die Nacherfüllung für beendet erklärt, oder die Nacherfüllung endgültig verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9.10. Erbringt die Asta Development GmbH im Rahmen der Fehlersuche oder Nacherfüllung in Abstimmung mit dem Kunden zusätzliche Leistungen, zu deren Erbringung insoweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht, ist die Asta Development GmbH berechtigt, dem Kunden diese Leistungen zu berechnen. Dies gilt insbesondere, wenn der von dem Kunden beanstandete Sachmangel nicht nachweisbar ist, oder dieser zwar vorliegt, jedoch von der Asta Development GmbH nicht zu vertreten ist. Dies gilt sinngemäß auch für einen Mehraufwand bei der Beseitigung von Mängeln infolge Versagung der Mitwirkungspflichten des Kunden, respektive infolge unsachgemäßer Handhabung der Software durch den Kunden.

9.11. Macht ein Dritter Ansprüche mit der Begründung geltend, die Ausübung der vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis durch den Kunden verletze dessen Rechte, hat der Kunde unverzüglich die Asta Development GmbH schriftlich oder textlich hierüber zu unterrichten. Der Kunde wird in diesem Fall die Asta Development GmbH oder deren Muttergesellschaft ermächtigen, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Nimmt die Asta Development GmbH oder deren Muttergesellschaft den Rechtsstreit auf, darf der Kunde Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der Asta Development GmbH anerkennen.

9.12. Erbringt die Asta Development GmbH außerhalb der Sach- und Rechtsmängelhaftung Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht die Asta Development GmbH eine sonstige Pflichtverletzung, so hat der Kunde dies stets schriftlich oder textlich zu rügen und der Asta Development GmbH eine Nachfrist mit ausreichender Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung einzuräumen.

10. Haftung

10.1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die Asta Development GmbH Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur

a) bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Asta Development GmbH eine Garantie übernommen hat, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte,

b) in anderen Fällen nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (Kardinalpflichten), wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch beschränkt auf EUR 50.000 pro Schadensfall, insgesamt auf höchstens EUR 100.000.

10.2. Dies gilt unbeschadet jedweder Einreden der Asta Development GmbH wegen Mitverschuldens des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen, sowie nicht für durch die Asta Development GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall einer über diese vertragliche Haftung hinausgehenden zwingenden gesetzlichen Haftung.

10.3. Soweit die Haftung der Asta Development GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung deren Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegen Forderungen der Asta Development GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührenden Gegenansprüchen geltend machen.

12. Geheimhaltung

12.1. Der Kunde und die Asta Development GmbH sind gegenüber einander wechselseitig verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie direkt oder indirekt von der anderen Partei erlangen, vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zu verwenden. Sie sichern sich insbesondere zu, die jeweils empfangenen Informationen und Daten weder an Dritte weiterzugeben, noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen und Daten zuverlässig zu verhindern. Eigenen Mitarbeitern oder Beauftragten darf die jeweils empfangende Partei die Informationen und Daten nur insoweit zugänglich machen, als dies im Rahmen der gegenständlichen Geschäftsbeziehung naturgemäß zwingend notwendig ist und auch nur nach Erstreckung der gegenständlichen Geheimhaltungspflicht auf diese Personen.

12.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen und Daten, die

  • zuvor bereits offenkundig waren oder dies ohne Verschulden der empfangenden Partei werden;
  • der empfangenden Partei von einem Dritten übermittelt wurden oder werden, der hierzu befugt war oder ist;
  • aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung gegenüber einer amtlichen Stelle offenzulegen sind.

12.3. Aus dem Empfang von Information und Daten, die der Geheimhaltung unterliegen, erwirbt die empfangende Partei unbeachtlich des Nichtbestehens von gewerblichen Schutzrechten zu Gunsten der erklärenden Partei keinen Anspruch auf Beantragung schutzfähiger Rechte. Die jeweils empfangende Partei wird die von der anderen Partei erhaltenen vertraulichen Daten und Informationen einschließlich aller Kopien nach Wahl der berechtigten Partei an diese entweder zu-rückgeben, oder vernichten. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

12.4. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus bestehen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

13.1. Erfüllungsort ist der Firmensitz der Asta Development GmbH.

13.2. Gerichtsstand ist der Firmensitz der Asta Development GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Die Asta Development GmbH kann eigene Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

14. Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Asta Development GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

15. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die der zu ersetzenden Regelung möglichst nahekommt.