Allgemeine Geschäftsbedingungen der Asta Development GmbH (Stand 11.12.2023)

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) sind die Grundlage für die Erbringung von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch Asta Development GmbH, Egon-Eiermann-Allee 8, 76187 Karlsruhe, Deutschland (ein Tochterunternehmen der Eleco Plc). 

(nachfolgend: „Asta Development“) an Dritte (nachfolgend: „Kunde“). Sie gelten, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

1.2. Entgegenstehende und/oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Asta Development die Leistungen ausführt, ohne den Bedingungen des Kunden ausdrücklich zu widersprechen. 

2. Angebote

Schriftliche und mündliche Angebote der Asta Development sind freibleibend und unverbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch gegen die Asta Development. 

3. Vertragsschluss und Formerfordernis

Verträge mit Asta Development kommen mit Auftragsbestätigung mindestens in Textform durch die Asta Development gegenüber oder mit Lieferung an den Kunden zustande. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Vertriebsmitarbeitern der Asta Development, werden erst durch schriftliche Bestätigung der Asta Development verbindlich.  

Kündigungen, Mahnungen und Fristsetzungen bedürfen ebenfalls mindestens der Textform. 

4. Leistungs- und Liefergegenstand

4.1. Die Asta Development stellt dem Kunden entsprechend der Art und dem Umfang des jeweiligen Auftrages Standardsoftware (nachfolgend: „Standardsoftware“) zur Verfügung, entwickelt für den Kunden entsprechende individuelle Software oder Softwarebestandteile (nachfolgend: „Individualsoftware“, bei zusammen auch „Software“) oder erbringt anderweitige Leistungen für den Kunden.  

4.2. Die Nutzungsrechte an der Software ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.  

Die Asta Development liefert die Software bei Standardsoftware entsprechend der Produktbeschreibung in der Dokumentation und dem gegebenenfalls unterbreiteten Angebot bzw. bei Individualsoftware gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Leistungsbeschreibung, die jeweils die Beschaffenheit der Funktionalität der gelieferten Software allein maßgeblich beschreibt. Der mit dem Kunden geschlossene Vertrag geht dabei davon aus, dass die Software ausschließlich für solche Zwecke und in der Weise verwendet werden soll, für die die Software nach der Dokumentation und dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung geeignet ist. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet die Asta Development nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung der Asta Development herleiten, es sei denn, die Asta Development hat eine solche darüberhinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich oder textlich bestätigt. 

Dem Kunden ist bekannt, dass Software nach dem Stand der Technik niemals völlig fehlerfrei ist. Weiterhin ist dem Kunden bekannt, dass bei der Standardsoftware Weiterentwicklungen, zumutbare Anpassungen oder andere Modifikationen bei etwaig vereinbarten Updates erfolgen können, die Auswirkungen auf die Anwendung der Software haben können. 

4.3. Garantien der Asta Development sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform angegeben werden. 

4.4. Neben der Lieferung von Software bietet Asta Development für Kunden auch kostenpflichtige Anwenderschulungen an. Schulungsleistungen werden grundsätzlich auf Grundlage gesonderter Vereinbarung erbracht, wobei diese AGB ergänzend gelten, soweit sich aus den einzelnen Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. 

5. Lieferung / Gefahrübergang

5.1. Sofern nicht ausdrücklich mindestens in Textform von Asta Development als Fixtermin zugesagt, gelten Leistungszeiten oder Termine nur annähernd. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, dies ist dem Kunden nicht zumutbar. 

5.2. Verhindern höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder deren Auswirkungen oder sonstige Ereignisse, die Asta Development trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleich, ob bei Asta Development oder einem Vorlieferanten eingetreten – die Erfüllung der Pflichten von Asta Development, verlängert sich die Lieferfrist insoweit um die Dauer der Verzögerung. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich für eine der Parteien unzumutbar, ist diese zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, ohne dass sie hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. 

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug, insbesondere ohne Skontoabzug, sofort fällig. 

6.2. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden kann Asta Development Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Bei Zahlungsverzug werden außerdem etwaige Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB fällig. Der kaufmännische Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt.  

6.3. Die von der Asta Development angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.  

6.4. Das Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis (§ 320 BGB) beruht, rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Asta Development anerkannt ist. Eine Abtretung von Forderungen gegen die Asta Development durch den Kunden ist – unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB – unzulässig. 

7. Rechte, Befugnisse und Pflichten des Kunden, Lizenzen

7.1. Die Asta Development räumt dem Kunden das Recht ein, die Software für die vereinbarte Dauer und im vereinbarten Umfang sowie nach Maßgabe des vereinbarten Vertragszwecks zu nutzen (nachfolgend: „Lizenz“). 

7.2. Die Einräumung von Rechten an den Leistungen von Asta Development ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Entrichtung der jeweils vereinbarten Vergütung durch den Kunden. Inhalt und Umfang dieses Nutzungsrechtes bestimmen sich aus dem geschlossenen Vertrag einschließlich etwaiger speziellerer Bedingungen sowie dieser AGB. 

8. Haftungsbeschränkungen

8.1. Macht der Kunde Schadensersatzansprüche geltend, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Asta Development beruhen, haftet der Asta Development dem Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

8.2. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung von der Asta Development auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

8.3. Für den Verlust von Daten haftet der Asta Development nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zu deren Wiederherstellung angefallen wäre, sofern die Datensicherung nicht durch der Asta Development geschuldet war oder aufgrund eines Mangels der Leistung von der Asta Development unmöglich war. 

8.4. Eine weitergehende Haftung von der Asta Development ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Haftung nach dem ProdHaftG und für Garantien. Garantien im Rechtssinne sind nur solche, die ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden. 

8.5. Ansprüche, die auf einer Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. 

8.6. Die Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Asta Development. 

9. Laufzeit und Kündigung

9.1. Die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages wird in diesem geregelt. 

9.2. Unbeschadet der Möglichkeiten einer regulären Vertragsbeendigung der Einzelverträge steht den Parteien das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung für den Fall einer schwerwiegenden Vertragsverletzung der anderen Partei zu. 

Asta Development kann Einzelverträge insbesondere fristlos kündigen, wenn der Kunde in erheblicher Weise den Vertrag verletzt und daran trotz angemessener Fristsetzung festhält. Das ist unter anderem der Fall, wenn der Kunde wiederholt den Umfang einer ihm eingeräumten Lizenz überschreitet. 

10. Geheimhaltung

10.1. Der Kunde und die Asta Development sind gegenübereinander wechselseitig verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie direkt oder indirekt von der anderen Partei erlangen, vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zu verwenden. Sie sichern sich insbesondere zu, die jeweils empfangenen Informationen und Daten weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen und Daten zuverlässig zu verhindern. Eigenen Mitarbeitern oder Beauftragten darf die jeweils empfangende Partei die Informationen und Daten nur insoweit zugänglich machen, als dies im Rahmen der gegenständlichen Geschäftsbeziehung naturgemäß zwingend notwendig ist und auch nur nach Erstreckung der Geheimhaltungspflicht auf diese Personen. 

10.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen und Daten, die 

  • zuvor bereits offenkundig waren oder dies ohne Verschulden der empfangenden Partei werden; 
  • der empfangenden Partei von einem Dritten übermittelt wurden oder werden, der hierzu befugt war oder ist; 
  • aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung gegenüber einer amtlichen Stelle offenzulegen sind. 

10.3. Die jeweils empfangende Partei wird, die von der anderen Partei erhaltenen vertraulichen Daten und Informationen einschließlich aller Kopien auf entsprechende Aufforderung und spätestens bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nach Wahl der berechtigten Partei an diese entweder zurückgeben oder vernichten. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. 

10.4. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus bestehen. 

11. Datenschutz

Die Parteien werden sich wechselseitig an alle relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen halten, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Soweit erforderlich, werden die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. 

Bezüglich des Umgangs mit Kundendaten verweist Asta Development auf die eigene Datenschutz-Information. 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

12.1. Erfüllungsort – auch für etwaige Nacherfüllungsansprüche – ist der Firmensitz der Asta Development. 

12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Firmensitz der Asta Development, sofern der Kunde Kaufmann ist. Die Asta Development kann eigene Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. 

13. Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Asta Development und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

14. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

14.1. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Asta Development maßgebend. 

14.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die der zu ersetzenden Regelung möglichst nahekommt.